Nach der nächsten Räumung des Strauchschnittplatzes wird dieser aus Brandschutzgründen zunächst mit einem Sperrband unterteilt. In dieser Phase ist das Abladen ausschließlich von der Straßenseite aus möglich. Nach einer entsprechenden Eingewöhnungsphase erfolgt die Zufahrt künftig von der Waldseite, während das Grüngut weiterhin auf der Straßenseite abgelagert werden soll.
Das Abladen von Rasenschnitt auf dem Strauchschnittplatz war offiziell noch nie gestattet. In der Vergangenheit wurde dies teilweise toleriert, sofern der Rasenschnitt großflächig über dem Strauchschnitt verteilt wurde. Zukünftig ist die Ablagerung von Rasenschnitt dort jedoch ausnahmslos untersagt.
Für die Entsorgung von Rasenschnitt wird empfohlen, einen eigenen Kompost anzulegen oder den Rasen zu mulchen. Alternativ kann eine saisonale Biotonne (Saisontonne) bei der Rhein-Hunsrück Entsorgung (RHE) unter der E-Mail-Adresse gebuehren@rh-entsorgung.de beantragt werden.
Zusätzlich steht in Gödenroth ein Fahrsilo zur Verfügung.
Die Gemeinde Gödenroth bietet auch den Bürgerinnen und Bürgern aus den Ortsteilen der Gemeinde Braunshorn die Möglichkeit, ihren Rasenschnitt in einem Fahrsilo in Gödenroth zu entsorgen.
Das Fahrsilo befindet sich an einem Wirtschaftsweg, der unmittelbar nach der Ortslage Gödenroth in Richtung Beltheim beginnt. Es liegt etwa 100 Meter nach der Einfahrt auf der linken Seite.
Da das Material auf den Feldern aufgebracht wird, darf dort ausschließlich Rasenschnitt und keinLaub oder sonstiges entsorgt werden.
Alle Nutzerinnen und Nutzer werden gebeten, das Schnittgut möglichst vollständig soweit möglich im Fahrsilo abzulegen, die Entsorgungsstelle sauber zu hinterlassen und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
Bei Fragen zur Entsorgung stehen die (stellv.) Ortsvorsteher, gerne zur Verfügung.
Vielen Dank!


